Die Entwicklung der Industrie und des Dienstleistungssektors bringt die Notwendigkeit mit sich, sich an immer restriktivere Umweltanforderungen anzupassen. Sektorale Entscheidungen bilden die Grundlage für das ordnungsgemäße Funktionieren von Unternehmen im Bereich des Umweltschutzes.
Alle unsere Tätigkeiten bezüglich sektoraler Entscheidungen entsprechen vollständig den geltenden Rechtsvorschriften, hauptsächlich basierend auf das Gesetz vom 27. April 2001 über Umweltschutzrecht (konsolidierte Fassung Gesetzblatt von 2008, Nr. 25, Pos. 150, in der geänderten Fassung) und das Gesetz vom 14. Dezember 2012 über Abfälle (Gesetzblatt 2013, Nr. 0, Pos. 21). Dadurch gewährleisten wir nicht nur die Erfüllung formaler Anforderungen, sondern auch effektiven Umweltschutz und Unternehmenssicherheit.